Sicherheitsstrom-
Versorgungssysteme

BSV im Krankenhausbereich gemäß VDE 0100 Teil 710 - 11/2002

Die Anforderungen dieser Norm betreffen elektrische Anlagen für medizinisch genutzte Bereiche in:

  • Krankenhäusern und Kliniken
  • Senatorien und Kurkliniken
  • Senioren- und Pflegeheimen
  • Ärtzehäusern, Polikliniken und Ambulatorien
  • Arztpraxen und Dentalpraxen
  • sonstigen ambulanten Einrichtungen (Betriebs-, Sport- und andere Ärzte)  

Diese Anforderungen sind auch auf die elektrischen Anlagen anzuwenden, die mittelbar für den sicheren Betrieb der medizinisch genutzten Bereiche notwendig sind.

Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung muss zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs eine sich selbsttätig einschaltende Ersatzstromversorgung innerhalb von mindestens 15 Sekunden die Versorgung der aufgeführten Verbraucher übernehmen. Diese Einrichtungen müssen für eine Dauer von bis zu mindestens 24 Stunden weiterbetrieben werden können. Die Umschaltzeit kann abhängig von der Einrichtung auch nur 0,5s betragen.

  • Die Beleuchtung der inneren und, soweit erforderlich, der äußeren Verkehrswege. Hierzu gehören auch die Verkehrswege zu Wohnungen und Unterkünften von Ärzten und Pflegepersonal auf dem Krankenhausgrundstück.
  • Die beleuchteten Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege.
  • Die Beleuchtung aller für die Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes notwendigen Räume für die Unterbringung, Pflege, Untersuchung und Behandlung von Kranken. In jedem Raum muss mindestens eine Leuchte weiterbetrieben werden können.
  • Die Operationsleuchten.
  • Die Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen für operative und andere lebenswichtige Maßnahmen.
  • Die haustechnischen Anlagen, insbesondere die Heizungs- , Lüftungs- und Aufzugsanlagen, sowie die Ruf- und Suchanlagen, soweit diese Anlagen ganz oder zum Teil weiterbetrieben werden müssen.
  • Die sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie Pumpen für Löschwasserversorgung, Alarmeinrichtungen und Warnanlagen.
  • Die Kühlanlagen für medizinische Zwecke, wie Kühlanlagen für Blutkonserven.

Die elektrischen Anlagen für medizinisch genutzte Bereiche müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass die Sicherheit der Patienten weder bei medizinischen Eingriffen, Untersuchungen und Behandlungen noch bei deren Aufenthalt in diesen Bereichen durch elektrische Einflüsse gefährdet wird. Für medizinisch genutzte Bereiche muss sichergestellt sein, dass die elektrische Versorgung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen zuverlässig, mit hoher Verfügbarkeit und qualitätsgerecht in den für die Betriebsmittel/Anlagen verträglichen Grenzparametern erfolgt. Bei der Planung und in zeitlichen Abständen während des Betriebs sind eventuelle Gefährdungen zu ermitteln. Bei Störung der allgemeinen Stromversorgung muss die Weiterversorgung der Verbraucheranlagen entsprechend der Tabelle E1 [B1] sichergestellt werden.

Tabelle E1 [B.1] - Zuordnung von medizinischen Bereichen/Raumarten zu Gruppen und zur Sicherheitsstromversorgung nach zulässigenUnterbrechungszeiten (Beispiele)


 
Medizinischer Bereich
Gruppe
Unterbrechungszeit
1
Massageraum
  0
1
2
<0,5s
>0,5s>15s
2 Bettenraum X X    
X1
3 Entbindungsraum   X  
X1
X1
4 ECG, EEG, EHG-Raum   X    
X1
5 Endoskopieraum   X2    
X2
6 Untersuchungs- und Behandlungsraum   X    
X
7 Urologie   X2    
X2
8 radiologischer Diagnostik- und Behandlungsraum, außer unter 21
  X    
X
9
Hydrotherapie-Raum   X    
X
10 Physiotherapie-Raum   X  
X1
X
11
Anästhesieraum
    X
X1
X
12 Operationsraum     X
X1
X
13
Operationsraum-Vorbereitungsraum
  X X
X1
X
14 Operationsraum-Gipsraum   X X
X1
X
15
Operations-Aufwachraum
  X X
X1
X
16
Herzkatheterraum
    X
X1
X
17
Intensivpflegeraum
    X
X1
X
18
Angiograhieraum
    X  
X
19
Hämodialyseraum
  X    
X
20
Magnetfeld-Behandlungsraum (MRT)
  X    
X
21
Nuklearmedizin-Raum
X
X1
X
22
Frühgeborenenen-Raum

X
X1
X





1. Beleuchtung und lebenswichtige medizinische elektrische Einrichtungen, die eine Stromversorgung innerhalb von 0,5s oder schneller benötigen.
2. Wenn es kein Operationsraum ist.

Raum-Gruppe 0

Medizinisch genutzter Bereich, in dem die elektrische Anlage bei Auftreten eines ersten Körper- oder Erdschlusses oder Ausfall des allgemeinen Netzes abgeschaltet werden kann. Untersuchungen und Behandlungen von Patienten können abgebrochen und wiederholt werden. In diesem medizinisch genutzten Bereich werden keine Anwendungsteile angewendet.

Raum-Gruppe 1

Medizinisch genutzter Bereich, in dem die elektrische Anlage bei Auftreten eines ersten Körper- oder Erdschlusses oder Ausfall des allgemeinen Netzes abgeschaltet werden kann. Untersuchungen und Behandlungen von Patienten können abgebrochen und wiederholt werden. Die Untersuchungs- und/oder Behandlungsmethoden erfordern zusätzliche Maßnahmen. In diesem medizinisch genutzten Bereich sollen die Anwendungsteile wie folgt eingesetzt werden:

  • äußerlich
  • invasiv zu jedem beliebigen Teil des Körpers, ausgenommen bei Anwendungen nach 710.2.7. (Raum-Gruppe 2)

Raum-Gruppe 2

medizinisch genutzter Bereich, in dem die elektrische Anlage bei Auftreten eines ersten Körper- oder Erdschlusses oder Ausfall des allgemeinen Netzes nicht abgeschaltet werden darf. Die Untersuchung und Behandlung ist für den Patienten gefährlich, eine Wiederholung unzumutbar oder die Beschaffung von Untersuchungsergebnissen nicht erneut möglich. In diesem medizinisch genutzten Bereich werden die Anwendungsteile für Anwendungen wie intrakardiale Verfahren in Operationssälen und lebens-wichtige Behandlungen eingesetzt, wo eine Unregelmäßigkeit (ein Fehler) in der Stromversorgung  Lebensgefahr verursachen kann.
Eine medizinisch genutzte Einrichtung, die gelegentlich für Anwendungen entsprechend 710.2.7 genutzt wird, ist der Gruppe 2 zuzuordnen.

Stromquellen

Primärelemente und Kraftfahrzeugstarterbatterien sind als Sicherheitsstromquellen im Sinne dieser Norm ausdrücklich ausgeschlossen.
(Batterie entsprechend den geltenden Vorschriften DIN EN 50272-2 (VDE 0510 Teil 2).
Eine zusätzliche Einspeisung aus der Allgemeinen Stromversorgung, die von der normalen Einspeisung aus dem Netz unabhängig ist, ist als Sicherheitsstromquelle nicht zulässig. Werden als Sicherheits-stromquellen Hubkolben-Verbrennungsmotoren verwendet, gilt DIN 6280-13. Werden als Sicherheits-stromquellen Blockheizkraftwerke mit Hubkolben-Verbrennungsmotoren verwendet, gilt DIN 6280-14:1997-08, Abschnitt 16. Für batteriegestützte zentrale Sicherheits-Stromversorgungs-Systeme sind Anforderungen in Beratung.

Kapazität und Versorgungsdauer der Sicherheitsstromquellen

Werden aus Stromquellen für Sicherheitszwecke auch andere Anlagen versorgt, ist sicherzustellen, dass der Betrieb und die Umschaltzeit zur Versorgung der Anlagen für Sicherheitszwecke durch entsprechende Bemessung nicht beeinträchtigt werden. Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen eine Versorgung von mindestens 24 Stunden sicherstellen können.
Die Betriebsdauer von 24 Stunden kann bis auf 3 Stunden verringert werden, wenn die medizinischen Anforderungen erfüllt, die Verwendung des Bereichs für die Behandlung/Untersuchung sichergestellt und jegliche Evakuierung des Gebäudes komplett innerhalb von 3 Stunden realisiert sind.
In Polikliniken und Ärztehäusern gelten die gleichen Bedingungen an eine Stromquelle für Sicherheits-zwecke. Es kann jedoch - abhängig von der medizinischen Nutzung – die mögliche Versorgungsdauer der Stromquelle für Sicherheitszwecke auf 3 Stunden reduziert werden.

Es wird davon ausgegangen, dass die medizinische Anwendung in ambulanten Einrichtungen (Polikliniken oder Ärztehäuser) spätestens drei Stunden nach Unterbrechung der Allgemeinen Strom-versorgung beendet sein kann. Dieser Wert ist ein Richtwert und sollte mit dem für den medizinischen Betrieb Verantwortlichen festgelegt werden (siehe hierzu auch 710.3). Für Sicherheitsstromquellen - besonders für solche mit Hubkolben-Verbrennungsmotoren - gilt, dass sie gewartet werden müssen. Wenn eine Sicherheitsstromquelle für Wartungszwecke außer Betrieb gesetzt wird, muss - wenn dies aus medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist – eine andere Sicherheits-stromquelle die Versorgung übernehmen. Zu diesem Zweck genügen mobile Sicherheitsstromquellen, z. B. Aggregate der Feuerwehr. Ein entsprechender Anschluss ist vorzusehen. 

Wiederkehrende Prüfung

Der Hersteller (Errichter) hat in der Betriebsanleitung den Betreiber auf die nachfolgend aufgeführten, notwendigen wiederkehrenden Nachweise aufmerksam zu machen.
Die Wie
derkehrende Prüfung entsprechend Punkt a) bis d) muss in Übereinstimmung mit den örtlichen/nationalen Vorschriften durchgeführt werden. Wenn es keine örtlichen/nationalen Vorschriften gibt, werden die nachstehenden Intervalle empfohlen:

  1. Funktionstest des Isolationsüberwachungssystems: halbjährlich;
  2. Prüfen der Einstellwerte der Schutzgeräte durch visuelle Untersuchung: jährlich;
  3. Prüfung der Wirksamkeit des zusätzlichen Potentialausgleichs: alle drei Jahre; 
  4. 1 Monat für Funktionstest:
           
    -sichere Versorgung mit Batterien: 15 min;
            -
    sichere Versorgung mit Verbrennungsmaschinen: bis die Nennbetriebstemperatur erreicht ist;
    12 Monate für Dauerbetrieb:
            -sichere Versorgung mit Batterien: Kapazitätstest,
            -sichere Versorgung mit Verbrennungsmaschinen: 60 min.
    In allen Fällen sollen von 50 % als kleinster Wert bis 100 % der Nennleistung der Sicherheitsstromquelle übernommen werden
  5. Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag  
  6. Nachweis des Auslösens der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) bei Bemessungsdifferenzstrom: halbjährlich; 
  7. Überprüfung der lichttechnischen Erfordernisse nach DIN 5035-6.

ANMERKUNG

Bei Wartung von Stromquellen für Sicherheitszwecke muss die Sicherheitsstromversorgung für diese Zeit aufrechterhalten werden können.