Sicherheitsstrom-
Versorgungssysteme

Ortsfeste Bleibatterien

Bei der Auswahl des passenden Batterietyps steht grundsätzlich die Anwendung und somit die Verfügbarkeit im Vordergrund. Die Anwendungen lassen sich in zwei große Bereiche unterteilen.
Zum einen ist es der Bereitschaftsparallelbetrieb (Stand-by Betrieb).
Dort bleibt die Batterie ständig parallel zu den Verbrauchern geschaltet und wird nur entladen, wenn der Hauptstromversorger ausfällt.
Der andere große Bereich ist der Zyklusbetrieb mit häufigen Lade- und Entladezyklen.

Weiterhin muss bei der Auswahl der Batterien geklärt werden, ob hohe Ströme und in welcher Zeit diese erforderlich sind, wie hoch die Entladespannung sein darf und in welcher Umgebungstemperatur die Batterie eingesetzt wird. Diese Fragen sind mit den Betreibern
zu klären, um eine optimale Lösung zu erarbeiten.

Oft werden die Begriffe wartungsfrei und gasdicht im Zusammenhang mit Bleibatterien gebraucht.

Eine wartungsfreie Zelle ist nach der VDE 0510 DIN 57 510 eine Zelle, die während ihrer Lebensdauer keine Wassernachfüllung bedarf.

Gasdichte Bleibatterien gibt es nicht! Bleibatterien weisen mindestens ein Sicherheitsventil auf. Bekannt sind gasdichte Nickel-Cadmium-Batterien und neuerdings Lithium-Batterien als Sekundär-Elemente (wiederaufladbar).

Batterienetze für elektronische Betriebsmittel müssen nach DIN VDE 0160 mit DC-Anschluss-Spannungen zwischen 85 und 115% (auf die Nennspannung bezogen)
sicher betrieben werden können.

Wichtige Informationen zur Batterie

Für Anwendungen gemäß VDE 0100-710 (ZSV-Anlagen) und VDE 0100-718 (ehemals VDE 0108) bzw. der neuen EN-Normen für diesen Bereich ist zu berücksichtigen:


Bei der Batterieauslegung ist die Stellungnahme der Kommission K331 in der DKE (6/2003) dringend zu beachten.

Üblicherweise ist bei stationären Batterien das Ende der Lebensdauer (Brauchbarkeitsdauer) erreicht, wenn infolge der Alterung die entnehmbare Kapazität auf 80% der Nennkapazität gesunken ist (DIN EN 60896-T1, Pkt. 15),
siehe auch ZVEI- Merkblatt "Brauchbarkeitsdauer-Betrachtungen bei stationären Batterien").

Dies bedeutet, dass bei der Kapazitätsberechnung ein Zuschlag von 25% erfolgen muss, um sicherzustellen, dass am Ende der Batterielebensdauer die geforderte volle Überbrückungszeit unter Nennbedingungen erreicht wird.

Diese Forderung wird von uns bei der Berechnung von Batterien berücksichtigt!!


Batteriemonitor - Batterieüberwachung

Der sich ständig weiterentwickelnde Sicherheitsgedanke, insbesondere bei Betreibern eines Rechenzentrums, treibt auch die Entwicklung von Systemen zur Batterieüberwachung voran.

Zum frühzeitigen Erkennen von Ausfällen an der Batterie der gesicherten Stromversorgung stellen wir Systeme bereit, die eine permanente Überwachung von Blöcken bzw. Zellen ermöglicht.

Entsprechend dem Bedarf wir Ihnen Anlagen für eine reine Spannungsprüfung oder zur Messung des Innenwiderstandes sowie des Impedanzwertes installieren.

Wünschen Sie auch die Überwachung des Elektrolytstandes an z.B. einer Panzerplattenbatterie (OPzS), unsere Systeme leisten auch diese Prüfung.

Einsatzgebiete einer Batterieüberwachung ist die gesicherte Stromversorgung in:

  • USV-Anlagen
  • Sicherheitsbeleuchtung VDE 0108-100, EN 50172
  • ZSV-Anlagen VDE 0100 Teil 710
  • Telekommanlagen
  • Prozessleittechnik

Wartung und Prüfung

Bitte beachten Sie, dass der Einsatz eines Batteriemonitors Sie nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Wartung bzw. Prüfung befreit.

Insbesondere Bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen bzw. ZSV-Anlagen sind die Vorschriften der VDE 0108-100, EN 50172, VDE 0100-710 zu berücksichtigen.